Gastaufnahmebedingungen

Die nachstehenden Gastaufnahmebedingungen sind Bestandteil der Buchungsbestätigung.

1. Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.


2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.Die vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Endpreise einschließlich aller Nebenkosten und am Tage der Abreise fällig.

3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).


4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.


5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

 

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.

 

8. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.
Bei einer Ankunft nach 18.00 Uhr ist der Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung nach 18 Uhr, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.